Ab morgen: Maskenpflicht in Lübeck
In Geschäften, Behörden und dem öffentlichen Nachverkehr herrscht ab morgen die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Ab Mittwoch, 29. April 2020, gilt auch in Schleswig-Holstein eine Maskenpflicht. Schleswig-Holstein ist das letzte Bundesland, welches die Pflicht zum Tragen einer Maske in Ladengeschäften, Einkaufscentern und dem Nahverkehr einführt.
Wo genau gilt die Pflicht?
In Lübeck gilt die Pflicht ergänzend in öffentlichen Gebäuden, wie beispielsweise in den Diensträumen von Ämtern und Behörden der Hansestadt Lübeck.
Die Regelung für den Nahverkehr betrifft in Lübeck die Busse vom Stadtverkehr und LVG, die Priwall-Fähre in Travemünde sowie Taxen. Beim Betreten müssen Fahrgäste einen entsprechenden Schutz tragen. Sollte ein Fahrgast ohne Mund-Nasen-Bedeckung den Bus betreten, wird dieser vom Buspersonal über eine Durchsage im Bus freundlichen auf das Tragen eines Schutzes hingewiesen.
Weiterhin gilt die Pflicht beim Betreten von Läden, in Verkaufs- und Diensträumen von Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben sowie in überdachten Einkaufscentern. Auf dem Wochenmarkt besteht keine Pflicht. Eine Ausnahme gilt ebenfalls für Banken und Sparkassen.
Was für Masken sind erlaubt?
Neben medizinischen Masken sind auch Bedeckungen aus Stoff sowie Schals oder Tücher erlaubt. Wichtig ist, dass sowohl Mund als auch Nase vollständig bedeckt sind. Ziel ist es, dass die Bedeckung Tröpfchenpartikel aufhalten, die beim Husten, Niesen oder Sprechen entstehen. Weiterhin bleibt es trotzdem wichtig die bestehende Abstandspflicht einzuhalten.
Wo sind Masken noch erhältlich?
Für alle die noch keine Maske haben, bieten wir auch eine sogenannte Behelfsmaske im Lübeck Design bei uns im Onlineshop an. Außerdem ist eine Corona-Spendenaktion gestartet. Wir unterstützen als Engels-Komplizen die Schutzengel-Aktion der Goldschmiede Krieglstein.
Auch in verschiedensten Geschäften in der Hansestadt Lübeck sind, oftmals auch selbstgenähte, Schutzmasken zu bekommen. Hinterlassen Sie gerne einen Kommentar mit Hinweisen, wo es noch Masken gibt.
Für wen gilt die Pflicht alles?
Die Pflicht zum Tragen einer Bedeckung gilt für Kinder ab 6 Jahren. Jüngere Kinder müssen keine Maske tragen. Bus- und Taxifahrer sowie Verkaufspersonal im Einzelhandel sind von der Tragepflicht befreit. Erwachsene mit medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung können sich von der Pflicht befreien lassen.
Wer sich nicht an die Pflicht hält, darf entsprechende Stellen nicht aufsuchen. Entsprechenden Personen muss der Zutritt verweigert werden.
Bis wann gilt die Maskenpflicht?
Der Erlass der Landesregierung gilt vorerst bis zum 31. Mai 2020.
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