Polizei Lübeck warnt vor Brückenspringen
Das Springen von Brücken in die Trave oder Kanaltrave ist nicht nur verboten, sondern kann auch lebensgefährlich sein.
Aufgrund vermehrter Meldungen über „Brückenspringer“ in den letzten Wochen warnt die Polizei jetzt noch einmal ausdrücklich davor. Zuletzt wurden am Freitag, 3. Juli 2020, drei junge Männer im Alter von 22, 22 und 26 Jahren als Springer von der Burgtorbrücke gemeldet, was zu einem Polizeieinsatz führte. Den jungen Männern war ihr Fehlverhalten nicht bewusst.
Das Springen von Brücken, oftmals als Mutprobe, kann zu lebensgefährlichen Verletzungen führen. Weiter verbietet grundsätzlich die Binnenschifffahrtsstraße-Ordnung u.a. das Baden und Schwimmen im Bereich bis zu 100 Meter ober- und unterhalb einer Brücke, eines Wehres, einer Hafeneinfahrt, einer Liegestelle oder Anlegestelle.
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