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Sieg für die Stadt gegen die EU-Kommission

Foto (c) Flughafen Lübeck
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Im Beihilfestreit um die Entgeltordnung des Flughafens Lübeck von 2006 gewinnt die Stadt gegen die EU-Kommission.

Im Rechtsstreit um mögliche unerlaubte Beihilfen gab es einen weiteren deutlichen Erfolg für die Stadt Lübeck. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat gestern das von der EU-Kommission eingelegte Rechtsmittel der Revision gegen ein Urteil des Europäischen Gerichts zugunsten der Hansestadt Lübeck zurückgewiesen. Bürgermeister Bernd Saxe hofft nun, dass die EU-Kommission das Verfahren nach über 10 Jahren jetzt endlich abschließen wird.

In dem Verfahren gegen den Flughafen Lübeck ging es um mögliche unerlaubte Beihilfen in Form von vergünstigten Landegebühren für die Fluggesellschaft Ryanair. Diese sollten gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. 2006 war die Hansestadt Eigentümerin des Lübecker Flughafens.

Bereits 2014 hatte das Europäische Gericht zugunsten der Hansestadt geurteilt. Dagegen hatte die EU-Kommission Revision eingelegt.

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Ort: Flughafen Lübeck | Blankenseer Straße 101, 23562 Lübeck

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