- Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung[ext] in allen öffentlichen Bereichen der Altstadt (Altstadtinsel, zuführende Brücken, Holstentorplatz, Lindenplatz, Bahnhofsvorplatz und Zob) und in Teilen von Travemünde (Travepromenade, Vorderreihe, Fährvorplätze und Priwallpromenade).
- Gastronomiebetriebe müssen von 23 Uhr bis 6 Uhr schließen (Ausgenommen sind Lieferdienste und der Außer-Haus-Verkauf). Die Abgabe von alkoholischen Getränken ist in der Zeit untersagt.
- Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind auf 25 Personen begrenzt. Auch für Märkte und vergleichbare Veranstaltungen sowie öffentliche Veranstaltungen mit Sitzungscharakter gelten wieder niedrigere Obergrenzen als zuletzt.
- Veranstaltungen im privaten Raum sind auf 15 Personen begrenzt.

News
Weihnachtsmärkte in Lübeck abgesagt
Die Corona-Zahlen in Lübeck steigen. In Lübeck tritt daher ab morgen eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Der Weihnachtsmarkt 2020 wurde abgesagt und innerhalb der Innenstadt kommt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Alle Maßnahmen in der Übersicht.



