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Sieg für die Stadt gegen die EU-Kommission
Im Beihilfestreit um die Entgeltordnung des Flughafens Lübeck von 2006 gewinnt die Stadt gegen die EU-Kommission.
In dem Verfahren gegen den Flughafen Lübeck ging es um mögliche unerlaubte Beihilfen in Form von vergünstigten Landegebühren für die Fluggesellschaft Ryanair. Diese sollten gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. 2006 war die Hansestadt Eigentümerin des Lübecker Flughafens.
Bereits 2014 hatte das Europäische Gericht zugunsten der Hansestadt geurteilt. Dagegen hatte die EU-Kommission Revision eingelegt.



