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Nutzungsfrist für viele Ferienwohnungen in der Altstadt kommt
Die Hansestadt Lübeck hat die Zulässigkeit von 300 Ferienwohnungen in der Altstadt geprüft. Vielen der Ferienunterkünften droht das aus.
Im ersten Schritt erhalten die Eigentümer von etwa 80 Ferienwohnungen in Gängen und Höfen Post von der Hansestadt. Die erhalten eine Anhörung zur beabsichtigten Nutzungsuntersagung. Im April sollen dann die Nutzungsuntersagungen mit einer Frist zum 30. September 2019 folgen (vorausgesetzt es wird kein neuer Sachverhalt hinsichtlich der baurechtlichen Beurteilung erkannt).
Diesen Sommer wird es also voraussichtlich ein letztes Mal möglich sein, in einem der Lübecker Gänge Urlaub zu machen. Danach dürften viele der Ferienwohnungen in Wohnraum umgewandelt werden.



