Besonders die bei Touristen beliebten Ferienwohnungen in Gängen und Höfen standen dabei auf dem Prüfstand. Das Ergebnis, viele der 300 Ferienwohnungen in der gesamten Altstadt sind unzulässig. Wohl nur 170 der Ferienwohnungen werden aufgrund eines baurechtlichen Bestandsschutz bestehen bleiben können. Dabei handelt es sich insbesondere um Ferienwohnungen, die nicht in reinen Wohngebieten oder Kleinwohnhäusern liegen.

Im ersten Schritt erhalten die Eigentümer von etwa 80 Ferienwohnungen in Gängen und Höfen Post von der Hansestadt. Die erhalten eine Anhörung zur beabsichtigten Nutzungsuntersagung. Im April sollen dann die Nutzungsuntersagungen mit einer Frist zum 30. September 2019 folgen (vorausgesetzt es wird kein neuer Sachverhalt hinsichtlich der baurechtlichen Beurteilung erkannt).

Diesen Sommer wird es also voraussichtlich ein letztes Mal möglich sein, in einem der Lübecker Gänge Urlaub zu machen. Danach dürften viele der Ferienwohnungen in Wohnraum umgewandelt werden.