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Außengastronomie in Lübeck darf wieder öffnen
Ab dem 12. April 2021 dürfen gastronomische Betriebe Ihre Außenflächen wieder für Gäste öffnen.
Stadt Lübeck.
Für die Öffnung gelten strenge Regeln. So sind pro Tisch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt) erlaubt. Eine Kontaktverfolgung muss möglich sein und die bekannten Mindestabstände eingehalten werden. Nur am Sitzplatz darf die medizinische Maske abgenommen werden. Eine Pflicht für Schnelltests gibt es nicht.
Zahlreiche gastronomische Betriebe haben sich bereits auf diesen Öffnungsschritt vorbereitet und freuen sich wieder darauf, Gäste in Empfang und vor Ort bewirten zu dürfen - jetzt muss das Wetter noch mitspielen. Laut aktuellen vorhersagen soll es ab dem 12. Aprilwieder etwas milder werden und auch die Sonne vermehrt scheinen.
Im Einzelhandel ändert sich vorerst nichts. Seit Dienstag gilt in Lübeck die Pflicht der Terminvereinbarung (Click & Meet) im Einzelhandel. Die Landesregierung wird wöchentlich die Lage und Entwicklung neu bewerten und ggfs. Veränderungen an den Regeln vornehmen.



