
Ratgeber
Polizei Lübeck warnt vor Brückenspringen
Das Springen von Brücken in die Trave oder Kanaltrave ist nicht nur verboten, sondern kann auch lebensgefährlich sein.
Das Springen von Brücken, oftmals als Mutprobe, kann zu lebensgefährlichen Verletzungen führen. Weiter verbietet grundsätzlich die Binnenschifffahrtsstraße-Ordnung u.a. das Baden und Schwimmen im Bereich bis zu 100 Meter ober- und unterhalb einer Brücke, eines Wehres, einer Hafeneinfahrt, einer Liegestelle oder Anlegestelle.


