- müssen sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort in Quarantäne absondern
- müssen sich beim örtlichen Gesundheitsamt melden und über die Reise in-formieren
- müssen einen Corona-Test machen lassen, wenn sie aus einem ausländischen Risikogebiet kommen (kostenlos) und das Gesundheitsamt dies bei Einreise verpflichtend anordnet (Testpflicht)
- dürfen während der Quarantäne keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht zum Hausstand gehören

Aktuelles
Lübeck bietet Online-Formular für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Reiserückkehrer bzw. Einreisende aus Risikogebieten müssen sich entsprechend der aktuell gültigen Landesverordnung in Quarantäne begeben. Die Stadt Lübeck bietet jetzt einen schnellen und einfachen Weg der Datenübermittlung.


