In Schleswig-Holstein gilt eine Hilfsfrist von 12 Minuten. Das ist die Zeit, die vom Eingang der Notfallmeldung in der Einsatzleitstelle bis zum Eintreffen des Rettungsfahrzeugs am Einsatzort vergehen darf.
Im letzten Jahr wurde diese Zeit in 96,3% der Fälle bei Einsätzen zur Notfallrettung im Lübecker Stadtgebiet eingehalten.

Bernd Möller, Senator für Umwelt Sicherheit und Ordnung zeigt sich erfreut über die Erfolgsquote: „Alle Beteiligten arbeiten seit Jahren engagiert daran, eine gute Versorgung der Bewohner sicherzustellen. Dabei ist die effiziente Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen und den die Notärzte stellenden Krankenhäusern ebenso positiv hervorzuheben, wie der hohe Ausbildungsstandard und die Motivation unserer Mitarbeiter“.

Diese Voraussetzungen sollen auch in den nächsten Jahren weiter erfüllt werden, auch wenn die Verkehrsverhältnisse schwieriger werden.