Angepasste Maskenpflicht ab heute in Lübeck

Veröffentlicht: 02.11.2020 11:11 | Autor: Niels |  Bild: Lübeck Maske aus dem Lübeck Places Onlineshop

Auf vielen Straßen und Plätze im Lübecker Stadtgebiet gilt ab heute die Pflicht, als Fußgänger eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Weitere landesweite Einschränkungen gelten ab heute.

Seit heute gilt ein neuer Lockdown in ganz Deutschland. Die getroffenen Maßnahmen dienen der Bekämpfung der Pandemie des Coronavirus und sollen zum Schutz aller beitragen.

Zu den Maßnahmen gehören:



Die getroffenen Maßnahmen gelten vorerst bis Ende November 2020. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können empfindliche Strafen fällig werden. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen gilt eine Pflicht über das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in einigen öffentlichen Bereichen der Hansestadt Lübeck (sowie im Einzelhandel, öffentlichen Behörden und öffentlichen Nahverkehr).

Montags bis sonnabends von 9.00 Uhr bis 19:00 Uhr
Lübecker Innenstadt in den Straßen:

- Mühlenbrücke ab Mühlentorteller
- Mühlenstraße
- Sandstraße
- Aegidienstraße zwischen Klingenberg und Königstraße
- Klingenberg
- Kohlmarkt
- Königstraße
- obere Wahmstraße (bis Königstraße)
- Hüxstraße
- Schrangen
- obere Dr. Julius-Leber-Straße (bis Königstraße)
- Fleischhauerstraße bis Ecke Schlumacher Straße
- Große Burgstraße einschl. Burgtorbrücke
- Breite Straße einschließlich Fußgängerzonenbereich mit Pfaffenstraße
- Jacobikirchhof
- Koberg
- Markt
- Markttwiete
- Weiter Krambuden
- Holstenstraße
- Holstenbrücke
- Holstentorplatz
- Puppenbrücke
- Lindenplatz
- Mengstraße von Breite Straße bis Fünfhausen
- Beckergrube zwischen Breite Straße und Straße Fünfhausen

In den Bereichen der Einkaufszentren:

- LUV-Center mit Einrichtungshaus Sconto / Baumarkt Hornbach die über Dänischburger Landstraße und Bochstraße zugänglichen Park- und Wegeflächen
- CITTI-Park / Einrichtungshaus Poco die über die Straße Herrenholz zugänglichen Park- und Wegeflächen
- Kaufhof / Haupteinkaufsbereich Schlutuper Straße (von Marlistraße bis Marli-ring), Kantstraße (von Goebenstraße bis Schlutuper Straße), Marlistraße (von Schlutuper Straße bis Rübenkoppel)

Montags bis sonnabends von 6.00 Uhr bis 19:00 Uhr:

- Am Bahnhof (inklusive Bahnhofsvorplatz)
- Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
- Gustav- Radbruch-Platz

Die Maskenpflicht in Travemünde entfällt durch die neue Verfügung. Die Verpflichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können. Die Verpflichtung gilt des Weiteren nicht bei der Nahrungsaufnahme und beim Rauchen, sofern dies jeweils im Sitzen oder Stehen erfolgt.

Alle Informationen und Erlasse im Detail finden Sie unter http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse.de und http://www.luebeck.de/coronavirus.

Weiterführende Links zum Thema:

Artikel kommentieren oder bewerten >

Artikel mit deinen Freunden teilen:

Startseite | Datenschutz | Impressum