Weitere Lockerungen für Museen, Kirchen, Sportstätten und große Einkaufsläden

Veröffentlicht: 06.05.2020 11:40 | Autor: Niels |  Bild: Holstentor Lübeck

In der Corona-Krise geht es Stück für Stück zurück zum öffentlichen Leben unter Einhaltung von Hygienestandards und Abständen.

Bereits seit Montag, 4. Mai 2020, sind Gottesdienste wieder erlaubt. Bisher war die Teilnehmerzahl auf eine Person je 15 Quadratmeter begrenzt. Ab dem 9. Mai gibt es eine Anpassung auf eine Person je 10 Quadratmeter. Gleiches gilt für die Quadratmeter-Regelung bei Besuchen von Museen, Galerien, Gedenkstätten und Ausstellungen. Diese dürfen ebenfalls seit Montag wieder öffnen, viele Häuser sind allerdings noch weiterhin geschlossen und streben eine Eröffnung in der kommenden Woche an.

Nach der Öffnung der Spielplätze will die Hansestadt Lübeck jetzt außerdem wieder die städtischen Sportanlagen für kontaktlosen Freizeit- und Breitensport öffnen. So sollen beispielsweise die Falkenwiese und der Buniamshof im Laufe des 7. Mai 2020 wieder geöffnet werden. Umkleiden und Gemeinschaftsräume bleiben bis auf die Toilettenanlagen geschlossen.

Im Einzelhandel mussten Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern bisher geschlossen bleiben bzw. die Verkaufsfläche entsprechend verkleinern. Diese Regelung wird zum 9. Mai gekippt. Ab dann dürfen alle Geschäfte des Einzelhandels unter Einhaltung bestimmter Regeln wieder öffnen.

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